Der Rat für die Herkunftsbezeichnung “Vinos de Lanzarote” erhielt die Herkunftsbezeichnung am 14. Dezember 1993, um die Herkunft der auf der Insel erzeugten Weine zu bestätigen und ihre Qualität zu schützen.
Dies erfordert eine umfassende Kontrolle mit vielen strengen Labor- und sensorischen Prüfungen von der Weinlese bis zum Abfüllen in die Flasche Für den Verbraucher ist eine gute Benotung einfach am nummerierten Kontrolletikett und einem Abzeichen erkennbar.
Nach Genehmigung der Satzung und Veröffentlichung im Gesetzesblatt der Kanaren Nr. 33 vom 14. Februar 2008 wird der Rat eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit und Befugnis für die Erfüllung seiner öffentlichen und privaten Zwecke. Dies sind die Vertretung und Verteidigung, der Schutz und die Forschung sowie die Entwicklung von Märkten und die Verkaufsförderung der Weine an sich, aber auch der Schutzgrade, ergänzt durch die diesbezüglichen Dienstleistungen.
Für die Kontrolle und Sicherheit der Lebensmittel ist auf den Kanarischen Inseln und speziell der Weine von Lanzarote das Kanarische Institut für Agrar- und Lebensmittelqualität zuständig. Es ist eine öffentliche Stelle und untersteht dem Regionalministerium für Land-, Viehwirtschaft und Fischerei der kanarischen Regierung.